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   VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116   

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VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116 (https://dejure.org/2017,52502)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27.09.2017 - W 6 k 16.32116 (https://dejure.org/2017,52502)
VG Würzburg, Entscheidung vom 27. September 2017 - W 6 k 16.32116 (https://dejure.org/2017,52502)
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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - 12 A 1436/10

    Ausreichen eines ohne Angaben über Art und Schwere einer Erkrankung ausgestellten

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116
    Diese sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern; darüber hinaus muss der verhinderte Beteiligte diese Gründe dem Gericht darlegen und auf Verlangen glaubhaft machen (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.1999 - 5 B 54.99 -, juris, B.v. 5.5.1999 - 5 B 50/99 -, m.w.N.; OVG NRW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 -, juris, Rn. 6ff. m.w.N.).

    Jedoch ist nicht jegliche Erkrankung ein ausreichender Grund für eine Terminsverlegung; eine solche ist vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (vgl. BFH, B.v. 26.11.2009 - VIII B 162/09 -, juris; OVG NRW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 -, juris, Rn. 6ff. m.w.N.).

  • BVerwG, 31.05.1990 - 7 CB 31.89

    Kirchenrecht - Parteiverlangen - Termine - Staatliche Gerichtsbarkeit - Aufhebung

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116
    Das bloße Anwesenheitsinteresse des Klägers ist durch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01 - juris, Rn. 5; B.v. 4.8.1998 - 7 B 127/98 - juris, Rn. 2; B.v. 31.5.1990 - 7 CB 31.89 - Rn. 9).
  • BVerwG, 04.02.2002 - 1 B 313.01

    D (A), Verfahrensrecht, Revisionsverfahren, Nichtzulassungsbeschwerde,

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116
    Das bloße Anwesenheitsinteresse des Klägers ist durch seinen Anspruch auf rechtliches Gehör nicht geschützt (BVerwG, B.v. 4.2.2002 - 1 B 313/01 - juris, Rn. 5; B.v. 4.8.1998 - 7 B 127/98 - juris, Rn. 2; B.v. 31.5.1990 - 7 CB 31.89 - Rn. 9).
  • BFH, 26.11.2009 - VIII B 162/09

    Pflicht des FG zur Verlegung eines anberaumten Verhandlungstermins - Ablehnung

    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116
    Jedoch ist nicht jegliche Erkrankung ein ausreichender Grund für eine Terminsverlegung; eine solche ist vielmehr nur dann geboten, wenn die Erkrankung so schwer ist, dass die Wahrnehmung des Termins nicht erwartet werden kann (vgl. BFH, B.v. 26.11.2009 - VIII B 162/09 -, juris; OVG NRW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 -, juris, Rn. 6ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 14.09.1999 - 5 B 54.99
    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116
    Diese sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur solche Umstände, die auch und gerade zur Gewährleistung des rechtlichen Gehörs eine Zurückstellung des im Falle der Aufhebung bzw. Verlegung des Termins berührten Beschleunigungs- und Konzentrationsgebotes erfordern; darüber hinaus muss der verhinderte Beteiligte diese Gründe dem Gericht darlegen und auf Verlangen glaubhaft machen (vgl. BVerwG, B.v. 14.9.1999 - 5 B 54.99 -, juris, B.v. 5.5.1999 - 5 B 50/99 -, m.w.N.; OVG NRW, B.v. 11.3.2011 - 12 A 1436/10 -, juris, Rn. 6ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 26.08.1992 - 5 ER 698.91
    Auszug aus VG Würzburg, 27.09.2017 - W 6 k 16.32116
    Auch unter Berücksichtigung des gesamten Sach- und Streitstoffes ergeben sich keine Anhaltspunkte dafür, dass in der mündlichen Verhandlung entscheidungserhebliche tatsächliche oder rechtliche Gesichtspunkte hätten vorgetragen werden können (vgl. hierzu BVerwG, B.v. 26.8.1992 - 5 ER 698/91 - juris, Rn. 5).
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